DIE AUSBILDUNG ZUM GABELSTAPLERFAHRER

Stufe 1: Allgemeine Ausbildung

Ausbildung zum Staplerfahrer (m/w/d)
Rechtliche Grundlagen:

DGUV Vorschrift 6 8 (ehemals BGV D27)
DGUV Grundsatz 308-001 (ehemals BGG 925)
Voraussetzung:

18 Jahre alt Körperlich, geistig und charakterlich geeignet
gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift

Abschluss

Überbetrieblicher, personenbezogener Fahrausweis

Hintergrund

Ein Unternehmer, der im Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Fahrer verfügen, die mit diesen Flurförderzeugen sicher und zweckentsprechend, aber auch wirtschaftlich umgehen können. Eine wesentliche Voraussetzung dazu ist qualifiziertes Personal.
Jeder Fahrer eines Gabelstaplers muss von einer autorisierten Person ausgebildet und geprüft sein.

Zielgruppe

Die Ausbildung richtet sich an zukünftige Gabelstaplerfahrer, die noch keine oder nur geringe Kenntnisse im Umgang mit Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand besitzen.

Die Ausbildung

Mit dem Inkrafttreten des berufsgenossenschaftlichen Grundsatzes BGG 925 im Jahre 2002 wird eine mehrtägige Ausbildung für Gabelstaplerfahrer vorgeschrieben.
Der Unternehmer muss sicherstellen, dass eine richtige Ausbildung durchlaufen wurde und den Mitarbeiter schriftlich beauftragen.

Kompetenz

Berufsgenossenschaftlich ausgebildet, geprüft und zertifiziert sorgen wir für einen fachgerechten Service. Für den theoretischen Unterricht stehen entsprechend ausgestattete Räume zur Verfügung. Die praktische Schulung erfolgt auf modernsten Gabelstaplern.

Inhalte der Ausbildung

Rechtliche Grundlagen und Unfallgeschehen
Aufbau / Funktion von Flurförderzeugen und Anbaugeräten
Antriebsarten
Betrieb allgemein und regelmäßige Prüfungen
Umgang mit Last und Sondereinsätze
Verkehrsregeln und Verkehrswege
Einweisung / tägliche Einsatzprüfung am Gabelstapler
Standsicherheit, Gewichtsverteilung, zulässige Lasten, Lastdiagramme
Hinweise auf Gefahrenstellen
Praktische Fahr- und Stapelübungen
Bestimmungen beim Abstellen eines Gabelstaplers
Abschlussprüfung in Theorie und Praxis

 

Dauer:                             2 Tage

Ort:                                   Vor Ort in Ihrem Betrieb



FFZ Zusatzausbildung Stufe 2 


Allgemeine Ausbildung Stufe 2 gemäß BGV D27 (DGUV Vorschrift 68) und BGG 925 (DGUV Grundsatz 308-001)

Gabelstaplerschein Stufe 2

Ausbildung im Umgang mit speziellen Flurförderfahrzeugen, wie z.B. Schubmaststapler, Vertikalkommissionierer, Hochregalstapler, Quergabelstapler, Teleskopstapler, Containerstapler, Erdbaumaschinen mit Gabelzinken und die Handhabung besonderer Anbaugeräte.

Voraussetzung zur Teilnahme:

Gültiger Fahrausweis der Stufe 1

Abschluss:

Erweiterter, überbetrieblicher Fahrausweis mit Zertifikat der Stufe 2

Hintergrund:

Ein Unternehmer, der im eigenen Betrieb Gabelstapler oder andere Flurförderzeuge einsetzt, muss über Mitarbeiter verfügen, die mit diesen Fahrzeugen sicher, bestimmungsgemäß und wirtschaftlich umgehen können und über einen entsprechenden Fahrausweis verfügen (Berufsgenossenschaftlicher Grundsatz BGG 925).

Download Unfallverhütungsvorschrift Flurförderzeuge der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft (PDF / 280kb)
und
Download BG Grundsatz zur Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von von Flurförderfahrzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV (PDF / 740kb)

Zielgruppe:

Alle Mitarbeiter, die innerhalb der Transportkette einen speziellen Gabelstapler, Sonderbauart führen sollen.

Ausbildungsinhalte:

Rechtliche Grundlagen
Aufbau und Funktion der speziellen Flurförderfahrzeuge
Standsicherheit
Betrieb und regelmäßige Prüfung der Flurförderfahrzeuge
Umgang mit Last
Physikalisches Verhalten des
Umgang mit Last
Hinweise auf Gefährdungen
Einweisung und tägliche Einsatzkontrolle
Praktische Fahr- und Stapelübungen
Abschlussprüfung


Dauer:                                     Ein Tag

Ort:                                           Vor Ort in Ihrem Betrieb

 
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